Regionalbüro Gießen
Abdichtungstechnik-Hessen
Steinhohl 18
35398 Gießen

Telefon: 0641 / 350 99 227
info@abdichtungstechnik-hessen.de

Ihr Haus ist starken Belastungen ausgesetzt. Ob Wolkenbrüche, Überflutungen, steigendes Grundwasser, Baumängel oder defekte Abdichtungen – all das führt früher oder später zu Feuchtigkeitsproblemen. Oft sind defekte Horizontalsperren keine Seltenheit mehr.

Zuverlässige Druckwassersperren gegen eine drohende Querdurchfeuchtung Ihres Mauerwerks sind unerlässlich!

Früher war die Beseitigung von solchen Schäden mit immens hohem finanziellen Aufwand und Baumaßnahmen verbunden. Dank unseres patentierten Injektionsverfahrens wird dieser Aufwand und die Belastung für den Hauseigentümer auf ein Minimum reduziert!
Sprechen Sie uns an.

Das Feuchtigkeitsproblem

Keller- und Außenwände eines Hauses sind aufsteigender und seitlich eindringender Feuchtigkeit ausgesetzt. Bei fehlender oder beschädigter Horizontalsperre steigt Wasser in den Kapillaren des Mauerwerks auf.

Die Folgen für Ihr Haus

Feuchtigkeit und muffiger Geruch, Schimmel an der Tapete, Ausblühungen und Salpeter im Kellerbereich. Das Wohnklima wird stark beeinträchtigt und eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die Schimmelbildung entsteht. Die Bausubstanz des Hauses wird stark geschädigt, da sich das Wasser im Mauerwerk, insbesondere in den Wintermonaten, ausdehnt und das Gestein bis hin zum Zusammenfall zerstört.

Die Lösung für trockene Wände

Die innovativen Injektionsverfahren der BKM.MANNESMANN AG. Die Produkte sind gesundheitlich unbedenklich und umweltfreundlich. Das Mauerwerk wird und bleibt langfristig trocken und der Erhalt Ihrer Immobilie wird sichergestellt. Die Mauer bleibt atmungsaktiv und die Wiederherstellung der natürlichen Wärmedämmung reduziert die Heizkosten spürbar.

Wir setzen auf Produkte des Marktführers, damit bei Ihnen das beste Ergebnis erzielt wird!

BKM.MANNESMANN Produkte werden unter strengsten Qualitätsauflagen produziert und ständig auf stets gleichbleibende Qualität und Produktgüte überwacht. Hierzu hat die BKM.MANNESMANN AG eigene, europaweit gültige Produktstandards definiert und bürgt für deren Einhaltung mit dem Namen BKM.MANNESMANN. So kann jeder Kunde sicher sein, stets nur die beste Qualität zu erhalten und anzuwenden.

Über BKM.MANNESMANN

Die BKM.MANNESMANN AG ist Hersteller professioneller Abdichtungssysteme zur nachträglichen Gebäudeabdichtung an Bestandsimmobilien.

Über ihr exklusives Partner Netzwerk der BKM.MANNESMANN Abdichtungssysteme wird der Stand der Technik nicht nur dem öffentlichen und industriellen Sektor zugänglich gemacht, sondern auch zu ihnen nach Hause gebracht.

Unser Anspruch dabei ist ein Höchstmaß an Transparenz und Zufriedenheit vom Erstkontakt, über die Analyse, bis hin zur Ausführung und der Lösung ihres Problems.

Sanierungsbonus

Sanierungsbonus

Der Staat beteiligt sich an der Rechnung für Ihre Sanierungsmaßnahme am Eigenheim!

Eigenheimbesitzer erhalten seit 2009 einen Steuerbonus
in Höhe von bis zu € 1.200 vom Staat.

Der Bonus wurde 2006 eingeführt und in 2009 erhöht.
Seitdem sind die Sanierungskosten für selbstgenutzte Immobilien bei der Einkommensteuer anzugeben und werden bis zu dem Höchstbetrag von € 1.200 vom Staat erstattet.

Wer kommt denn in den Genuss der Zuwendungen?
In den Genuss der Sonderzahlungen kommen Eigentümer von Immobilien,
die Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen und dort leben.

Wie viel Geld gibt der Staat dazu?
Für Sanierungsleistungen gibt es maximal 20 Prozent von 6.000 Euro.

Die Höchstförderung beträgt also netto 1.200 Euro.

Der Sanierungs-Bonus erfasst sämtliche Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten.
Er kann zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen
(Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen, etc.) geltend gemacht werden.

Es findet keine Aufrechnung statt! Beide Boni sind parallel zueinander voll erstattungsfähig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Dem Finanzamt muss eine Sanierungsrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorgelegt werden.
Da die Materialkosten nicht erstattet werden, müssen die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden.

Wichtig:
Auch die Mehrwertsteuer ist in Höhe der Arbeitskosten erstattungsfähig und sollte deshalb gesondert aufgeführt sein.
Durch einen Bankbeleg oder Kontoauszug muss belegt werden, dass die Rechnung bezahlt worden ist.

Wann wird der Sanierungsbonus nicht gewährt?
Der Bonus entfällt, wenn die Aufwendungen bereits anders, z.B. als Betriebsausgaben, Werbungskosten, etc., geltend gemacht wurden.

Die Rechnung anhand einer Beispielsanierung:
Wir sanieren Ihren Keller aufgrund von kapillaren Feuchteschäden.
Die Rechnung hierfür beläuft sich auf 5.950,-€, inklusive 19% MwSt.
Hiervon werden die Arbeitskosten in Höhe von beispielsweise 2.000,-€ netto extra ausgewiesen.

Die Arbeitskosten, zzgl. der anteiligen MwSt., sind erstattungsfähig und
werden beim Finanzamt zum Abzug eingereicht (2.000,-€ + 19 % MwSt. = 380,-€ = 2.380,-€)

Ihnen werden vom Finanzamt davon 20% erstattet, sprich in diesem Fall fast 500,-€ !

Sanierungsbonus
Kontakt

Kontakt

Sie haben ein Feuchtigkeitsproblem im Haus und möchten es beseitigen? 

Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf unter

0641 / 350 99 227

Jetzt kostenlose Schadensanalyse vor Ort vereinbaren.


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